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Seevermessung

Wir ermitteln durch die Vermessung der Gewässer (auch als "Peilen" bezeichnet), ob für die fahrenden Schiffe ausreichende Wassertiefen vorhanden sind.

Das Peilschiff "Stoltera" an einer Anlegestelle. Das Peilschiff befindet sich auf einem Anhänger der von einem Lastkraftwagen gezogen wird. Im Hintergrund ist das Meer zu sehen. Peilschiffs "Stoltera" für die Seevermessung Transport des Peilschiffs "Stoltera" zur Seevermessung Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV.

Da sich durch die ständige Bewegung des Wassers auch das Sediment des Gewässerbetts bewegt, kontrollieren wir die Wassertiefen auf unseren Bundeswasserstraßen mit unseren eigenen Peilschiffen „Baltic“ und „Stoltera“ regelmäßig.

Die Gesamtlänge der zu peilenden Fahrwasser in unseren Revieren beläuft sich auf 1.043,8 km. Im Jahr führen wir durch Mehrfachmessungen und auf Grund der Fahrwasserbreite ca. 8.000 km Verkehrspeilungen durch.

Folgende Tiefenmessungen führen wir in qualitätsgesicherten Prozessen auf unseren Bundeswasserstrassen regelmäßig durch:

  • Verkehrssicherungspeilungen, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten und Schäden durch zu geringe Wassertiefen zu vermeiden.
  • Gewässerkundliche Peilungen zur Ermittlung von Abflussmengen.
  • Bauwerkspeilungen zur Beurteilung der Standsicherheit eigener Kaianlagen, Böschungen, etc.
  • Baggervor- und Baggernachpeilungen, um die Baggermengen festzustellen und das Baggerergebnis zu überprüfen.
  • Sonderpeilungen, z.B. Wrack- oder Hindernissuche sowie Sonderpeilungen (z.B. zum Sichern von Beweisen, Monitoring z.B. auf Umlagerstellen im Revier).